Leinenpflicht in der Gemeinde Turgi zugunsten der Wildtiere
Wie der Gemeinderat Turgi informiert, sind wegen Brüte- und Aufzuchtszeit vom 1. April bis 31. Juli 2022 Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen.

Gestützt auf das Jagdgesetz und die Jagdverordnung des Kantons Aargau macht der Gemeinderat alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass ab dem 1. April bis 31. Juli 2022 alle Hunde im Wald sowie am Waldrand an der Leine zu führen sind.
Diese Leinenpflicht dient den freilebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle Hundehalter sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.
Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen. Der Gemeinderat bedankt sich für die Rücksichtnahme.