Grosser Festakt zur 1. Augustfeier 2026 in der Schulanlage
Die Bundesfeier in Fislisbach startet ab 11 Uhr mit Festredner Michael Weber. Wegen der Trockenheit mahnt die Gemeinde zur Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk.

Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, beginnt die 1. Augustfeier 2026 um 11 Uhr mit der Eröffnung der Festwirtschaft in der Schulanlage Leematten (Festzelt auf dem Parkplatz neben Spielplatz Tannenburg). Der offizielle Festakt beginnt um 11.30 Uhr mit der Begrüssung durch den Gemeinderat.
Die Festrede hält Herr Michael Weber, Podcaster und Coach. Der Festredner hat über 15 Jahre Leistungssport im Fussball betrieben (Schweizer Nationalmannschaft U15-U19, FC Basel U15-U21, FC Wohlen). Das Gebet spricht die evang.-ref. Pfarrerin Karin Voss.
Das obligate Risotto, zubereitet vom Alterszentrum am Buechberg, wird ab 12 Uhr von der Einwohnergemeinde Fislisbach offeriert. Das Gemeindepersonal verstärkt führt die Festwirtschaft. Die Fislisbacher Bevölkerung wird demnächst mit einem Flugblatt zur Bundesfeier herzlich eingeladen.
Bundesfeier – Vorsicht mit Feuerwerk und 1. August-Feuer
Anhaltend heisses Wetter kann trotz vereinzelter lokaler Gewitterregen zu einer erheblichen Waldbrandgefahr führen. Insbesondere am Nationalfeiertag entstehen leider nicht nur Freudenfeuer, sondern alljährlich auch schwere Unfälle und Schadenfeuer.
Feuern im Freien ist nur dort erlaubt, wo keine Gefährdung für die Umgebung besteht. Jede Feuerstelle im Freien ist bis zum vollständigen Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen.Im Umgang mit Feuerwerk sind einige wichtige Sicherheitsregeln zu beachten.
So gilt es, die Rauchverbote im Bereich der Verkaufsstände strikt einzuhalten und die Gebrauchsanweisung vor dem Abbrennen sorgfältig zu lesen und zu befolgen. Raketen sollten ausschliesslich aus gut verankerten Flaschen oder Abschussröhren gestartet werden.
Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk
Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder. Zudem darf Feuerwerk nicht in der Nähe von Wäldern, Kornfeldern, Gebäuden oder Menschenansammlungen abgebrannt werden. Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist jederzeit einzuhalten.
Im Weiteren sind allfällige Publikationen von Kanton und Bund zur aktuellen Gefahrenlage und deren Massnahmen einzuhalten.










