Wohlenschwil setzt auf Rüttelstreifen an Grossfeldstrasse
Nach Prüfung mehrerer Varianten verzichtet Wohlenschwil auf Fahrverbot und Fussweg. Stattdessen soll ein Rüttelstreifen die Verkehrssicherheit erhöhen.

Wie die Gemeinde Wohlenschwil mitteilt, wurde an den Gemeinderat die Bitte zur Optimierung der Verkehrssituation an der Grossfeldstrasse herangetragen. Hierauf hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal diverse Möglichkeiten abgeklärt.
Eine Temporeduktion musste aufgrund des Ausserortsbereiches verworfen werden. Bekanntlich wurde in der Folge die Installation eines Fahrverbotes geprüft.
Nachdem mit betroffenen Anwohnern im Rahmen eines runden Tisches die Situation besprochen wurde, konnte im März 2025 ein Fahrverbot ab Grossfeldstrasse bis zur Ortsgrenze Mägenwil und zur Ortsverbindungsstrasse Birrfeldstrasse publiziert werden. Auf die Ausschreibung des Fahrverbotes sind neun Einsprachen aus acht Haushaltungen eingegangen.
Fahrverbot wird nicht umgesetzt
Das weitere Vorgehen wurde wiederum in Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal, unter Einbezug der Sektion Verkehrsmanagement des Kantons Aargau, sowie einem Verkehrsplaner angegangen. Das Fahrverbot in der angedachten Ausdehnung wurde schliesslich ebenfalls verworfen.
Die dadurch geschaffene Sicherheit wäre trügerisch aufgrund der weiterhin zahlreichen Nutzungsberechtigten. Das Fahrverbot wie im März 2025 ausgeschrieben wird nicht realisiert.
Fussweg wegen Wildtierkorridor nicht möglich
Im Rahmen der Prüfung möglicher Lösungen wurde die gesamte Strecke der Grossfeldstrasse untersucht. Dabei wurde das Waldstück Brandhölzli/Münzel/Hübel als heikelste Stelle identifiziert.
Zur Entschärfung dieses Strassenabschnitts wurde geprüft, ob diese durch die Erstellung eines Fussweges umgangen werden kann. Der Verkehrsplaner hat dazu verschiedene Varianten ausgearbeitet.
Die Prüfung der Varianten durch die Abteilung für Baubewilligungen des Kantons Aargau hat ergeben, dass das betroffene Gebiet mitten in einem Wildtierkorridor liegt. Daher ist die Umsetzung eines Fussweges nicht zulässig.
Rüttelstreifen soll Sicherheit erhöhen
Um baldmöglichst eine Verbesserung zu erreichen, hat sich der Gemeinderat, beraten durch einen Verkehrsplaner, dafür ausgesprochen, beidseits des Waldstücks Brandhölzli/Münzel/Hübel auf der Fahrbahn einen Rüttelstreifen (spürbare/akustische Markierung respektive Fräsung) anzubringen.
Dieser wird ergänzt mit der Signalisation «Andere Gefahren» (1.30) mit dem Zusatz «Fussverkehr auf Fahrbahn». Dadurch wird die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers gesteigert und auf die heikle Situation hingewiesen.
Die Ausschreibung erfolgt Anfang Juli 2026 im Reussbote sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau. Sofern keine Einsprachen eingehen, wird anschliessend die Signalisation und Markierung/Fräsung in Auftrag gegeben.










