Fislisbach

Gemeinde Fislisbach warnt vor invasiven Gartenpflanzen

Nau.ch Lokal
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Baden,

Die Gemeinde Fislisbach warnt: Gartenabfälle und Zierpflanzen schaden dem Wald. Sie gehören fachgerecht entsorgt.

Kirschlorbeer
Kirschlorbeer. - Pixabay

Exotische Zierpflanzen sind eine beliebte Wahl für lokale Gärten. Geraten sie aber in den Wald, kann das fatale Folgen haben.

Fremdlinge aus dem eigenen Garten schädigen den Wald

Zahlreiche Zierpflanzen haben in der Schweiz keine natürlichen Konkurrenten, breiten sich leicht über den Gartenzaun hinaus aus und verdrängen wertvolle heimische Arten oder verschleppen Krankheiten. Besonders betroffen davon ist der Wald.

Gelangen die sogenannten Neophyten mit den Gartenabfällen direkt in den Wald, wird es mancherorts schwierig, sogar unmöglich, die Fremdlinge wieder zu stoppen.

Unkontrolliert wachsen solche Pflanzen zu neuen, dichten Beständen heran und nehmen einheimischen Pflanzen den Platz weg.

Damit bedrängen sie das eigenständige Nachwachsen der heimischen Baumarten.

Dies ist aber wichtig für einen gesunden, starken und klimafitten Wald, der all seine Leistungen erbringen kann.

Gartenabfälle nicht im Wald entsorgen

Die Gemeinde Fislisbach weist darauf hin, dass Gartenabfälle, wie Rückschnitt der Hecke, Rasenschnitt oder Topfballen der verblühten Balkondekoration, nicht in den Wald gehören.

Die Ablagerung solcher Materialien im Wald ist verboten. Dieses Material gehört in die Grünabfuhr. Neophyten müssen sogar der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Sogenannte Neophyten (gebietsfremde Pflanzen) sind zum Beispiel der Japanische Staudenknöterich (auch Stangenknöterich genannt), der Chinesische Sommerflieder, der Westasiatische Kirschlorbeer und die Kanadische Goldrute.

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