Fislisbach: Verkehrssignaländerung in der Leemattenstrasse
Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, werden gemäss der Verordnung über die Strassensignalisation, an der Leemattenstrasse neue Verkehrsänderungen eingeführt.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 05. September 1979 wird eine Signalisationsänderung verfügt.
Es wird ein einseitiges Parkverbot entlang des Gehwegs eingeführt, indem das Signal «2.50 Parkieren verboten» mit den entsprechenden Zusätzen platziert wird.
Die betroffenen Parzellen sind 1665, innerhalb Buchshecke Liegenschaft Feldstrasse, 645, innerhalb Rabatte westlich des Gartenwegs und 634, innerhalb Rabatte Liegenschaft Leemattenstrasse.
Die Änderungen beinhalten die «5.06 Endetafel», die «5.04 Wiederholungstafel» und die «5.05 Anfangstafel», um das Verbot eindeutig zu kennzeichnen.
Einsprachemöglichkeit und Vorgehensweise
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen und Signalisationsänderungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich beim Gemeinderat Fislisbach einzureichen.
Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.