Fislisbach

Fislisbach AG: Merkblatt zum Brandschutz geht an Verwaltungen

Gemeinde Fislisbach
Gemeinde Fislisbach

Baden,

Die Gemeinde Fislisbach AG informiert Verwaltungen und Gewerbe über risikobasierte Brandschutzkontrollen. Die Verantwortung liegt bei den Eigentümern.

Fislisbach AG
Die Feuerwehr im Einsatz (Symbolbild) - Pixabay

In Mehrfamilienhäusern, Kleingewerben, öffentlichen Bauten, Gaststätten, Beherbergungen usw. wird gemäss Brandschutzgesetz und Brandschutzverordnung eine risikobasierte Brandschutzkontrolle (periodische Feuerschau) empfohlen. Diese Kontrollen werden durch den Brandschutzbeauftragten der Gemeinde bzw. bei kantonaler Zuständigkeit durch die Aarg. Gebäudeversicherung (AGV) durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass Bauten mit erhöhtem Brandrisiko und/oder grosser Personenbelegung sicher betrieben werden können und die gesetzlichen Vorgaben nachweislich erfüllt sind.

Dies betrifft bestehende Bauten, Fahrnisbauten und auch temporäre Veranstaltungen in Räumen, die normalerweise anderen Zwecken dienen. Ziel ist der Schutz von Menschen, die Vermeidung von Bränden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Gestützt auf § 7 des Brandschutzgesetzes (BSG) liegt die Verantwortung, dass alle Brandschutzeinrichtungen die bestehenden Vorgaben erfüllen, beim Eigentümer, Besitzer, Benützer und bei allen Personen, die bei Bau, Betrieb und Unterhalt eines Gebäudes oder einer Anlage tätig sind.

Neben der Durchführung von Brandschutzkontrollen in den gemeindeeigenen Liegenschaften, informiert die Gemeinde Fislisbach in den nächsten Tagen mit einem Merkblatt zum präventiven Brandschutz die Verwaltungen von Liegenschaften mit Wohnungen und/oder Gewerberäumen in Fislisbach, die Gewerbetreibenden sowie verschiedene Betreuungseinrichtungen (besondere Gefährdung) über die geltenden Bestimmungen hinsichtlich der risikobasierten Brandschutzkontrollen und Brandschutz bei temporären Veranstaltungen.

Risikobasierte Brandschutzkontrollen (Periodische Feuerschau)

Alle Brandschutzeinrichtungen müssen regelmässig nach den bestehenden Vorgaben geprüft werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können diese Aufgabe an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegieren.

Seit dem Jahr 2022 sieht das Brandschutzgesetz keine obligatorischen Abnahme- und periodischen Kontrollen durch die Brandschutzbehörden mehr vor. Dies führt zu mehr Eigenverantwortung für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Kontrollen richten sich nach der potenziellen Gefahr für Personen und Sachen und werden neu nach Bedarf durchgeführt.

Sie dienen der Reduzierung des Risikos, indem Mängel, die über die Lebensdauer eines Gebäudes auftreten, festgestellt und behoben werden.

Die AGV empfiehlt unterschiedliche Kontrollintervalle von 3 Jahren bis 10 Jahren, abhängig vom Gebäudetyp. Beispielsweise wird für ein Alters- und Pflegeheim eine Kontrolle alle 3 Jahre empfohlen, während Gebäude mit Räumen ab 50 Personen oder Restaurants alle 7 Jahre sowie Verkaufsgeschäfte und Hotels mit mehr als 20 Betten alle 8 bzw. 10 Jahre kontrolliert werden sollten.

Die gemäss Brandschutzgesetz und Brandschutzverordnung empfohlene Brandschutzkontrolle kann durch den QS-Verantwortlichen Brandschutz der Eigentümer oder Nutzer durchgeführt werden und richtet sich nach der potenziellen Gefahr für Personen und Sachen.

Temporäre Veranstaltungen werden oft in provisorischen Bauten oder in Bauten, die normalerweise anderen Zwecken dienen, durchgeführt und von einer grösseren Anzahl Personen besucht. Temporäre Fahrnisbauten sind z.B. Buden, Stände, Zelte, Tribünen, Festhütten. Temporäre Umnutzungen bestehender Bauten sind z.B. Betriebsfeiern in Werkstätten, Gastronomie in leerstehenden Industriehallen, Theater in Scheunen oder Lagerhallen.

Es gilt, die Sicherheit der Besucher, des Personals und der Rettungsdienste zu gewährleisten, indem genügend freie und sicher begehbare Fluchtwege und Notausgänge vorhanden sind. Weiter ist der Entstehung von Bränden vorzubeugen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und ein Brandübergriff auf benachbarte Gebäude zu vermeiden.

Viele Personen auf engem Raum sowie provisorische oder ungeeignete Infrastruktur bergen besondere Risiken. Ein erhöhtes Risiko erfordert eine frühzeitige Brandschutzprüfung. Für beide Kategorien ist eine kommunale – bei Anlässen mit mehr als 300 Personen eine kantonale – Brandschutzbewilligung notwendig.

Die Gemeinde Fislisbach koordiniert das Bewilligungsverfahren.

Die Veranstalter tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit. Sie sind für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsmassnahmen verantwortlich, holen die notwendigen Bewilligungen ein und stellen die Sicherheit von Personen und Sachen sicher. Bei temporären Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen ist zudem ein/-e Sicherheitsbeauftragte/-r Brandschutz zu bestimmen.

Die Feuerwehr ist nicht verantwortlich für die Durchführung von Brandschutzkontrollen oder für die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachen. Sofern vorgesehen oder erforderlich, sind sie je nach Grösse des Anlasses Teil des Notfall- und Einsatzkonzeptes, dessen Erstellung liegt jedoch nicht in ihrer Verantwortung.

Mit der Ausübung der periodische Gebäudekontrolle bezüglich Brandschutzes sowie der notwendigen Massnahmen bei temporären Veranstaltungen helfen alle beteiligten Personen mit, Schäden für Personen oder Gebäude zu vermeiden. Bei Fragen steht die Abteilung Bau und Planung zur Verfügung.

Kommentare

Weiterlesen

Screenshot
9 Interaktionen
«Rechtliches Risiko»
Gerhard Andrey Mauro Tuena
80 Interaktionen
KI-Bosse warnen

MEHR FISLISBACH

Fislisbach Feldstrasse
Fislisbach AG
Fislisbach AG
Fislisbach AG
Fislisbach AG
3 Interaktionen
Fislisbach AG
Gemeinde Fislisbach
Fislisbach AG

MEHR AUS BADEN

Baden AG
1 Interaktionen
Baden AG
Neuenhof AG
Neuenhof AG
Neuenhof AG
Neuenhof AG