Fislisbach erhält Ausgleich für Beleuchtung an Kantonsstrassen
Wie die Gemeinde Fislisbach informiert, beträgt die kantonale Entschädigung 2023 für die Strassenbeleuchtung entlang der Kantonsstrassen 16'200 Franken.

Der Kanton Aargau leistet gemäss kantonalen Strassengesetz (StrG) und Kantonsstrassenverordnung (KSV) seit 2022 eine jährliche Abgeltung an die Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen.
Diese Beleuchtungsanlagen müssen den technischen und betrieblichen Anforderungen gemäss Paragrafen 9 und 10 der KSV entsprechen.
Demnach sind Strassenbeleuchtungsanlagen energieeffizient nach dem Stand der Technik und der Umgebung angepasst zu erstellen.
Abgeltung wird nach Leuchtpunkten berechnet
Zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Lichtverschmutzung ist die Strassenbeleuchtung an Kantonsstrassen nachts zu dimmen oder abzuschalten.
Vorbehalten sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Fussgängerstreifen sind durchgängig zu beleuchten.
Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal 200 Franken pro Leuchtpunkt.
Die Gemeinde Fislisbach hat vom Kanton für das Jahr 2023 eine Entschädigung von 16'200 Franken (Vorjahr 400 Franken) erhalten.