Bundesfeier bleibt wegen Trockenheit ohne Feuerwerk
Wegen der hohen Brandgefahr ist Feuerwerk am 1. August 2026 in Wettingen und fünf Nachbargemeinden verboten. Auch der Kanton verschärft die Massnahmen.

Wie die Gemeinde Wettingen mitteilt, hat die anhaltende Trockenheit die Brandgefahr in der Region erheblich erhöht. Trockene Böden und Vegetation können sich bereits durch einzelne Funken entzünden.
Die Gemeinderäte Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos haben aufgrund der aktuellen Gefahrenlage gemeinsam beschlossen, das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August 2026 auf ihrem gesamten Gemeindegebiet zu verbieten.
Ausnahmeregelung für den 1. August entfällt
Gemäss dem seit 1. Januar 2026 geltenden Polizeireglement ist das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Gebiet der Vertragsgemeinden ohne Bewilligung lediglich am 1. August sowie in der Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Diese Ausnahmeregelung entfällt nun für den 1. August 2026.
Absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot per 28. Juli 2026 im gesamten Kanton AG
Unabhängig vom kommunalen Feuerwerkverbot gilt die behördliche Anordnung des Kantons Aargau. Dieser hat die Gefahrenstufe von der Stufe 4 «gross» auf die Stufe 5 «sehr gross» erhöht.
Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. In den kommenden Tagen ist mit stetig steigenden Temperaturen zu rechnen.










