Baden verfügt Verkehrsbeschränkungen für Dättwiler Strassen
Wie die Gemeinde Baden mitteilt, werden Verkehrsbeschränkungen in Dättwil auf der Dorfstrasse, der Unteren Dorfstrasse, Hochstrasse und Postweg verfügt.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt.
Die verfügende Behörde ist die Stadtpolizei der Stadt Baden. Die Verkehrsbeschränkung ist in Dättwil auf der Dorfstrasse, der Unteren Dorfstrasse, Hochstrasse und Postweg.
Die Art der Verkehrsbeschränkung ist die der Begegnungszone.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 28. Oktober bis 27. November 2023 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.