Baden gibt Kommunale Erlasse bekannt
Am 1. Januar 2022 sind in Baden verschiedene Änderungen bestehender Erlasse und neue Erlasse auf kommunaler Ebene in Kraft getreten.

Mit Entscheid vom 21. März 2021 hat der Stadtrat die Änderungen im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Volksschule beschlossen (Wegfall Schulpflege).
Die notwendigen Änderungen in der Gemeindeordnung sowie die neue Kompetenzdelegationsverordnung Volksschule wurden per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Ferner wurde mit Entscheid des Stadtrats vom 18. Oktober 2021 die Verordnung über Sitzungsgelder und weitere Entschädigungen sowie die Verordnung über die Entschädigung ausserordentlicher Tätigkeiten und über die Spesen der Mitglieder des Stadtrats auf das Jahr 2022 geändert.
Gebührenänderung in der Marktverordnung
In Vollzug des Energiekonzepts der Stadt Baden hat der Stadtrat am 8. November 2021 die Energieverordnung angepasst (separate Medienmitteilung).
Weiter hat der Stadtrat am 29. November 2021 eine Gebührenänderung in der Marktverordnung der Stadt Baden ab 2022 vorgenommen.
Sodann hat der Stadtrat am 20. Dezember 2021 die Verordnung über die Verwaltungsorganisation der Stadt Baden im Sinne der Verwaltungsorganisation 2022 revidiert und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.