Baden schreibt Arbeitsstipendien für Kulturproduzierende aus

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Baden schreibt erneut Arbeitsstipendien für Kulturschaffende mit Wohnsitz in Baden oder starkem Bezug zur Stadt aus. Bewerbungsende ist der 15. Februar 2022.

Die Stadt Baden.
Die Stadt Baden. - Nau.ch / jpix.ch

Die städtische Kulturförderung schreibt zum zweiten Mal Arbeitsstipendien für Kulturschaffende mit Wohnsitz in Baden oder starkem Bezug zur Stadt aus. Ein Arbeitsstipendium ermöglicht den Kulturschaffenden, auch in Pandemiezeiten weiter zu arbeiten und zu planen. Bewerbungsfrist ist der 15. Februar 2022.

Die Kulturproduzierenden trifft die anhaltende Pandemie-Situation besonders hart. Kaum Aufträge und Engagements, eine hohe Planungsunsicherheit, bis hin zu Planungsunmöglichkeit. Nach einer ersten Ausschreibung und Vergabe von Arbeitsstipendien im Frühjahr 2021 schreibt die städtische Kulturförderung nun ein zweites Mal Arbeitsstipendien für Kulturschaffende mit Wohnsitz in oder starkem Bezug zur Stadt Baden aus.

Ein Arbeitsstipendium versteht sich als Beitrag an die Lebenskosten und ermöglicht Kulturschaffenden mit Leistungsausweis und Potenzial Kontinuität in ihrem Schaffen. Künstlerische Vorhaben können durch diese Förderung vertieft werden, Recherchearbeit wird ermöglicht und neue Begegnungsmöglichkeiten mit dem Publikum können ausgelotet werden.

Bedingungen für die Anträge

Es können Anträge für zwei, drei oder vier Monate gestellt werden. Pro Monat wird bei Zusage ein Beitrag von monatlich 2000 Franken gesprochen. Auch Kulturschaffende, denen 2021 ein Arbeitsstipendium zugesprochen wurde, haben die Möglichkeit, sich nochmals zu bewerben.

Die Bewerbungsfrist ist der 15. Februar 2022. Die exakten Bedingungen der Förderung sind auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.

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