Baden reicht BNO-Entwurf zur kantonalen Vorprüfung ein

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Wie die Stadt Baden mitteilt, hat sie am 27. November 2023 das erste Paket des Entwurfs der Nutzungsplanung genehmigt und dieses zur Vorprüfung eingereicht.

Die Stadt Baden.
Die Stadt Baden. - Nau.ch / jpix.ch

Kurz vor Jahresende ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer revidierten Nutzungsplanung erreicht.

Nachdem der Stadtrat am 27. November 2023 das erste Paket des Entwurfs der Nutzungsplanung genehmigte, wurde dieses nun zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht.

In den kommenden Monaten werden die eingereichten Unterlagen auf ihre Übereinstimmung mit übergeordneten Instrumenten sowie auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen geprüft.

Formale Mitwirkung voraussichtlich im Herbst 2024

Im Anschluss an die kantonale Vorprüfung wird der Entwurf auf Basis der Rückmeldungen überarbeitet und vom Stadtrat zur Mitwirkung freigegeben.

In der formalen Mitwirkung hat dann die Bevölkerung Einblick in die gesamte revidierte Bau- und Nutzungsordnung und kann dazu Eingaben machen.

Dies wird frühestens ab Herbst 2024 der Fall sein. Zu Beginn der Mitwirkung wird eine Informationsveranstaltung stattfinden.

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