Baden: Neusignalisationen und Markierungen der Parkraumzonen
Die Polizei lässt in den nächsten Tagen die notwendigen Signalisationen und Markierungen der Parkraumzone 2 und 3 erstellen.

Nach Eintreten der Rechtskraft der neuen Zonensignalisation in den Parkraumzonen 2 und 3 (Quartiere Innenstadt Süd und Nord) lässt die Stadtpolizei in diesen Tagen die notwendigen Signalisationen erstellen. Der Einwohnerrat hatte das neue Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) an der Sitzung vom 8. Dezember 2020 genehmigt. Die Bevölkerung und die Quartiervereine wurden im März 2021 über die Umsetzungsschritte informiert.
Mitte April 2021 wurden die neuen Zonensignalisationen für die Parkraumzonen 2, 3 und 4 (Quartiere Innenstadt Süd und Nord und Kappelerhof) amtlich ausgeschrieben und haben Rechtskraft erlangt. In diesen Tagen lässt die Stadtpolizei die neuen Signalisationen in den Parkraumzonen 2 und 3 stellen. Die Parkraumzone 4 (Kappelerhof) folgt Mitte August 2021.
Für Anwohnerinnen und Anwohner der Parkraumzonen 2 und 3 ändert wenig. In diesen Quartieren bestand bereits unter dem alten Parkierungsreglement eine umfassende Gebührenpflicht resp. die Möglichkeit des Bezugs einer Monats- oder Jahresparkkarte für Anwohnerinnen und Anwohner.