Wie die Gemeinde Würenlingen mitteilt, werden nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe die Erdreihengräber mit den Nummern 151 bis 178 geräumt.
Gemeindehaus in Würenlingen
Das Gemeindehaus in Würenlingen. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Gemäss Paragraf 19 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Würenlingen werden Angehörige auf diese Grabräumung aufmerksam gemacht und gebeten, für die Abräumung von Grabmälern und Pflanzen bis spätestens 31. Mai 2024 besorgt zu sein.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Abräumung durch die Gemeinde erfolgen.

Sollten dann noch Grabmäler und Pflanzen vorhanden sein, erfolgt die Beseitigung durch die Gemeinde. Ein Entschädigungsanspruch kann nicht geltend gemacht werden.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass laut Paragraf zehn Absatz eins der Verordnung über das Bestattungswesen sich die Dauer der Grabesruhe nach der ersten Bestattung richtet. Allfällige später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Würenlingen