Full-Reuenthal informiert zum Schutz der Rheinuferlandschaft
Wie die Gemeinde Full-Reuenthal berichtet, wurde eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2022 zur Stellungnahme zum Schutz der Rheinuferlandschaft gutgeheissen.

Der kantonale Nutzungsplan mit Dekret über den Schutz des Rheins und seines Ufers (Rheinuferschutzdekret, RhD) des Kantons Aargau wird gegenwärtig totalrevidiert. Die Gemeinden Leibstadt und Full-Reuenthal wurden beauftragt eine Stellungnahme bis am 26. November 2021 einzureichen.
Nach eingehender Prüfung und Einarbeitung in die komplexe Thematik mit weitreichenden Konsequenzen und Jahrzehnte lang dauernder Auswirkung für die Gemeinden musste festgestellt werden, dass die abschliessende Bearbeitung der entsprechenden Stellungnahme nicht bis zum geforderten Termin eingereicht werden kann.
Fristverlängerung
Es wurde ein Fristverlängerung bis zum 31. März 2022 beantragt und inzwischen auch gutgeheissen. Damit eine fundierte Grundlage erstellt werden kann, werden beide Gemeinden zusammen mit allen Rheinanstössergemeinden im Bezirk Zurzach vollumfänglich durch den Planungsverband ZurzibietRegio vertreten. Dieser hat bereits eine Arbeitsgruppe gebildet. Zudem wurde ein fachlich versiertes Planungsbüro zur Begleitung engagiert.