Änderungen beim Kaminfegerwesen in Full-Reuenthal

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Wie die Gemeinde Full-Reuenthal informiert, liegt ab 1. Januar 2022 der Unterhalt von Feuerungsanlagen neu in der Eigenverantwortung der Eigentümer.

Kaminfeuer
Kaminfeuer - AFP

Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt ab 1. Januar 2022 neu in der Eigenverantwortung der Eigentümer. Sie können die Aufgabe an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegieren.

Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierten Fachperson reinigen und kontrollieren zu lassen. Unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Kaminfeger können die Hauseigentümer und Anlagebetreibenden ab 1. Januar 2022 frei wählen.

Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und wenn nötig die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den Aargauer Kaminfeger.

Die Luftreinhalteverordnung

Ab 1. Januar 2022 entfällt die Brandschutzbewilligung von Feuerungen für feste Brennstoffe mit einer automatischen Beschickung. Dadurch werden Holzfeuerungen ohne kantonale Zustimmung erst viel später oder allenfalls gar nicht bemerkt.

Sollte der Anlagenbetreiber die Holzfeuerung ohne kantonale Zustimmung erstellt haben, könnten für ihn im Nachhinein teure Umbaukosten entstehen, falls die Anlage nicht gemäss den Anforderungen der Luftreinhalteverordnung erstellt wurde.

Umso wichtiger ist es, dass die kantonale Zustimmung bei Neubauten und Ersatz von Öl- und Gasfeuerungen durch Holzfeuerungen mit einer Nennwärmeleistung von über 60 Kilowatt (entspricht 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung) eingeholt wird.

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