Baudirektion des Kantons Zug hat ein Sanierungsprojekt für Lorzenbrücke auf der Kantonsstrasse zwischen Baar und Blickensdorf in die Vernehmlassung geschickt.
Gemeindeverwaltung Baar.
Gemeindeverwaltung Baar. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Titel:

Die Kantonsstrasse von Baar nach Blickensdorf ist im kantonalen Richtplan als Radstrecke vermerkt. Gemäss der Velonetzplanung handelt es sich um eine Hauptverbindung. Zudem kreuzen mit der Mühlegasse sowie dem Lorzenweg zwei weitere wichtige Verbindungen für den Velo- und den Fussverkehr die Neugasse und die Blickensdorferstrasse. Mit der Waldmannhalle und der Schule Wiesental befinden sich zwei stark frequentierte öffentliche Gebäude in der unmittelbaren Umgebung.

Dass die aktuelle Situation den Bedürfnissen des Velo- und des Fussverkehrs nicht gerecht wird, ist seit Langem bekannt und war bereits Thema von politischen Vorstössen. Auch an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2021 wurde über die unbefriedigende Situation diskutiert. Der Verein «IG Leben in Blickensdorf» hat auf die Gefahren hingewiesen und Verbesserungen verlangt – eine Forderung die der Gemeinderat unterstützen kann.

Entsprechend hat er sich in einer Vernehmlassung, die der Kanton Ende 2020 durchgeführt hat, geäussert. Die Baudirektion hat damals ein Vorprojekt für die Sanierung der Neugasse und der Blickensdorferstrasse vorgelegt. Bereits damals verlangte der Gemeinderat breitere Velostreifen und eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die den Fuss-, den Velo- und den motorisierten Verkehr einbezieht.

Gemeinderat fordert breitere Velostreifen

Nun hat die Baudirektion ein Massnahmenkonzept zur Instandsetzung der Lorzenbrücke, die Baar mit Blickensdorf verbindet, in die Vernehmlassung geschickt. Die 2020 vom Gemeinderat gestellten Forderungen wurden im Konzept kaum berücksichtigt. Die ganzheitliche Betrachtungsweise fehlt. Entsprechend äussert sich der Gemeinderat auch in dieser Vernehmlassung kritisch und verlangt in verschiedenen Punkten Nachbesserungen.

Zwar plant der Kanton auf der Lorzenbrücke beidseitig einen Radstreifen. Dieser soll aber gemäss Vorschlag nur 1,25 Meter breit sein. Die gültige VSS-Norm (Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute) verlangt eine minimale Breite von 1,5 Metern, der Kanton selbst schreibt bei Hauptverbindungen – wie die Kantonsstrasse eine ist – gar eine Breite von 1,8 Metern vor. «Kantonale Standards dürfen nicht unterschritten werden», sagt Gemeinderat Jost Arnold und fordert breitere Velostreifen.

Fokus auf die Bevölkerung, nicht auf den Verkehr

Ebenso fehlen dem Gemeinderat Vorschläge, wie die Strassenquerung bei der Mühlegasse organisiert werden soll. Die bestehende Unterführung weist verschiedene Mängel auf. So sind die Rampen zu steil, sie ist schlecht beleuchtet und bei starken Regenfällen überschwemmt.

«Wir verlangen deshalb, dass eine zusätzliche Querungsmöglichkeit mit einem Fussgängerstreifen mit Mittelinsel und einer Velofurt geprüft wird», erklärt Jost Arnold. Zudem macht der Gemeinderat Vorschläge, wie der Strassenraum auf der Brücke selbst und in der Umgebung ausgestaltet und angepasst werden könnte.

So wäre beispielsweise eine sogenannte Kernfahrbahn denkbar, auf der zwar die Radstreifen markiert sind, aber keine Mittellinie eingezeichnet ist. Die Erfahrungen zeigen, dass Autofahrer auf Kernfahrbahnen bei Überholmanövern mehr Abstand zum Veloverkehr einhalten. Ebenso verlangt der Gemeinderat – wie bereits 2020 – die Verkehrsbeziehungen grossräumiger zu denken und die Bedürfnisse der Bevölkerung stärker zu berücksichtigen.

«Es handelt sich um eine Innerorts-Verbindung», sagt Jost Arnold. «Der Strassenraum sollte daher dem Charakter einer Strasse im Siedlungsraum gerecht werden und nicht ausschliesslich das Ziel verfolgen, möglichst viel Verkehr durchzuleiten.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Baar