Steinach möchte die elektronische Stimmabgabe einführen
In Steinach wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 das E-Voting eingeführt. Es fehlt noch die Bewilligung des Bundes und das Ja der Stimmbevölkerung.

Wie die Gemeinde Steinach berichtet, sieht der Kanton St. Gallen vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem 4. Quartal 2022 wieder einzuführen. Der Bund schafft derzeit die nötigen gesetzlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe.
Zur Anwendung kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation mit vollständiger Verifizierbarkeit, das in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Überprüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt wurde.
Die Einführung hängt vom Interesse der Bevölkerung ab
Die Bewilligung des Bundesrates zur (Wieder-)Einführung von E-Voting im Kanton St. Gallen und zur Verwendung des Systems der Post erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2022. Die elektronische Stimmabgabe wird von einer Anmeldung durch die Stimmberechtigten abhängig gemacht, was einen Beschluss der politischen Gemeinden zur Einführung dieses Verfahrens beziehungsweise der elektronischen Stimmabgabe bedarf.
Der Gemeinderat Steinach stimmt dem E-Voting zu
Diesen Beschluss hat der Gemeinderat Steinach an seiner Sitzung vom 10. Februar 2022 gefällt. Der Beschluss der Gemeinde steht unter dem Vorbehalt, dass der Bund den Einsatz des E-Voting-Systems genehmigen wird. Der Gemeinderat erachtet die Einführung eines zusätzlichen elektronischen Stimmkanals als zweckmässige Erweiterung und Erleichterung des Zugangs der Bürger zu Wahlen und Abstimmungen. Die Anmeldung steht den Stimmberechtigten ab dem Zeitpunkt offen, ab dem der Bundesrat den Einsatz des E-Votings-Systems im Kanton St. Gallen genehmigt hat. Für die Gemeinde Steinach fallen für das E-Voting Kosten von einem Franken pro Abstimmung und Stimmbürger an. Dies entspricht auch ungefähr den Kosten einer brieflichen Stimmabgabe.