Steinach enthält Entschädigung für Lärmschutzwall Kehlhof
Für die Bauarbeiten an der Lärmschutzwall Kehlhof erhält die Gemeinde Steinach 12‘500 Franken Entschädigung von der St. Galler Amtsbürgschaftsgenossenschaft.

Wie die Gemeinde Steinach berichtet, entschädigt die St. Galler Amtsbürgschaftsgenossenschaft (ABG) Vermögensschäden ihrer Mitglieder, welche Behördemitglieder, Angestellte und beauftragten Dritte in Ausübung der amtlichen Tätigkeit vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben.
Nachdem im letzten Sommer 2021 die Bauarbeiten zur Anpassung des Lärmschutzwalls Kehlhof abgeschlossen waren, hat die Gemeinde Steinach bei der ABG eine Abrechnung über den gesamten «Schaden» von rund 40‘000 Franken eingereicht.
Nach intensiven Verhandlungen über die Leistungspflicht der ABG wurde eine pauschale Vergütung von 12‘500 Franken vereinbart. Somit wird von der ABG zumindest ein Teil der Kosten übernommen.