Roggwil TG erinnert an das Betreten von Wiesen und Äckern
Wie die Gemeinde Roggwil TG informiert, dürfen Wiesen mit nachwachsendem oder hochstehendem Gras weder von Spaziergängern noch von Hunden betreten werden.

Viele Menschen suchen in der Natur Entspannung und Erholung. Dabei gilt es zu beachten, dass während der Vegetationszeit vom 15. März bis 15. November nur frisch gemähte Wiesen betreten werden dürfen. Wiesen mit nachwachsendem oder hochstehendem Gras dürfen weder von Spaziergängern noch von Hunden betreten werden.
Die Gemeinde Roggwil TG bittet zudem alle Hundehalterinnen und Hundehalter dafür zu sorgen, dass insbesondere die Wiesen und Äcker nicht verunreinigt werden und der Hundekot korrekt beseitigt wird. Auf dem Gemeindegebiet stehen dafür rund 70 Abfalleimer zur Verfügung, die meisten davon sind mit einem Hundekotbeutelspender ausgerüstet. Mit Hundekot verunreinigte Wiesen stellen nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Landwirte dar.
Mit der Verschmutzung kann der Krankheitserreger «Neospora caninum» auf das Nutztier übertragen werden. Die Infektionskrankheit Neosporose wird durch diesen Erreger hervorgerufen und kann insbesondere beim Rindvieh zur Fehl- oder gar Totgeburten führen. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind sich der schwerwiegenden Folgen der Futterverschmutzung oft nicht bewusst.