Horn sagt die Gemeindeversammlung ab
Wie die Gemeinde Horn berichtet, wird die Gemeindeversammlung vom 17. Januar 2022 abgesagt und eine Urnenabstimmung angesetzt.

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 26. Oktober 2021 eine erste Beurteilung zur Durchführung der Gemeindeversammlung vom 17. Januar 2022 vorgenommen und damals beschlossen, dass mit einem entsprechenden Schutzkonzept die Gemeindeversammlung physisch durchgeführt werden könnte.
Dieser Entscheid wurde in Kenntnis der sehr instabilen Lage und einer allfälligen notwendigen Neubeurteilung getroffen.
Die Situation verschlechtert sich seit November 2021 stetig und die täglichen Fallzahlen liegen seit Anfang Dezember 2021 teilweise bei über 10'000 Fällen pro Tag.
Gemeindeversammlungen wären mit den üblichen Schutzmassnahmen (Schutzkonzeptpflicht) durchführbar. Hingegen bleibt es dabei, dass verschiedene, insbesondere ungeimpfte oder vulnerable Stimmberechtigte ernsthafte Bedenken betreffen Teilnahme an einer Gemeindeversammlung haben.
Armee unterstützt die privaten Spitäler
Aktuell hat der Bundesrat wieder die Armee zur Unterstützung der privaten Spitäler aufgeboten und per 6. Dezember 2021 seine stark ausgeweitete Covid-19-Zertifikats- und Maskenpflicht angeordnet, z.B. für alle Innenbereiche von Restaurants, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetrieben.
Auch der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat aufgrund der hohen Fallzahlen im Kanton weitergehende Massnahmen beschlossen.
Ausgenommen von der Zertifikatspflicht und von personellen Beschränkungen sind weiterhin Gemeindeversammlungen (Art. 19 Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie).
Der Gemeinderat hat in Erwägung gezogen, dass aufgrund der aktuellen Situation in der Schweiz und speziell im Kanton Thurgau eine Neubeurteilung notwendig ist.
Mit Rücksichtnahme auf Ungeimpfte
Die hohen Fallzahlen, die Auslastung der Intensivstationen in den Spitälern, die neue Virusvariante und mit Rücksichtnahme auf ungeimpfte sowie vulnerable Personen, erscheint die physische Durchführung der Gemeindeversammlung nicht adäquat.
Zudem kann auch mit einem Schutzkonzept das Risiko einer Virusverbreitung nicht ausgeschlossen werden.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, auf die physische Durchführung der Gemeindeversammlung vom 17. Januar 2022 zu verzichten und zusammen mit dem eidgenössischen Abstimmungstermin vom 13. Februar 2022 eine Urnenabstimmung anzusetzen.
Der Gemeinderat bedauert erneut eine Gemeindeversammlung absagen zu müssen und dankt allen Horner Stimmberechtigten für ihr Verständnis.