Wie die Gemeinde Horn berichtet, erhalten die Einwohner die Steuererklärung 2021 mit Wertschriftenverzeichnis (Rückerstattungsantrag) im Januar 2022.
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Ein Mann füllt seine Steuererklärung aus. (Symbolbild) - keystone
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Die Steuererklärung 2021 mit Wertschriftenverzeichnis (Rückerstattungsantrag) erhalten die Bürger im Januar 2022. Die Versandvariante kann jeweils für die kommende Steuererklärung angepasst werden (Angaben links vom Adressfeld auf der Steuererklärung).

Die eFisc mit integrierter Wegleitung steht nur als Download zur Verfügung. Diese können ab der Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung herunterladen. Auf dieser Seite finden sich weitere Informationen rund um die Steuern.

Je nach Wahl in der letzten Steuererklärung erhalten Personen folgende Unterlagen: eine vollständige Steuererklärung mit allen Unterlagen oder nur eine Steuererklärung. In der Wegleitung ab Seite 7 sind Hinweise betreffend elektronischer Übermittlung der Steuerunterlagen enthalten.

Möglichkeit der elektronischen Erfassung von Belegen

Das Hauptformular (Formular 1) ist mit der unterzeichneten Quittung nach Übermittlung, zusammen mit den üblichen Belegen, zwingend einzureichen (zum Beispiel Lohnausweise sowie bei selbständiger Erwerbstätigkeit die Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben bzw. über Aktiven und Passiven sowie Bilanzen und Erfolgsrechnungen).

Weiter findet sich in der Wegleitung der Hinweis über die Möglichkeit der elektronischen Erfassung von Belegen. Die Steuererklärung gilt erst als eingereicht, wenn die unterzeichnete Quittung beim Steueramt mit dem Hauptformular eingetroffen ist.

Die Details zum Ausfüllen der Steuererklärung sind in der Wegleitung beschrieben. Die gelb markierten Änderungen sind gegenüber dem Vorjahr zu beachten.

Es werden keine Belege retourniert. Bitte der Steuererklärung Kopien von Unterlagen beilegen, welche Steuererklärende im Original benötigen. Die Akten werden gescannt und nicht in Papierform aufbewahrt.

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