Wie die Gemeinde Egnach mitteilt, hat der Kanton Thurgau die Hinterlegungspflicht von Heimatscheine per 1. Januar 2024 aufgelöst. Sie können abgeholt werden.
Gemeindeverwaltung Egnach.
Gemeindeverwaltung Egnach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Zum 1. Januar 2024 ist eine Änderung in der Einwohnerregisterverordnung des Kantons Thurgau in Kraft getreten.

Nach dieser Anpassung ist es ab sofort nicht mehr notwendig, den Heimatschein beim Einwohneramt zu deponieren.

Dieser Entscheid wurde im Jahr 2023 vom Regierungsrat beschlossen.

Der Heimatschein dient als Nachweis des Heimatortes (Heimatgemeinde) einer Schweizer Person und enthält wichtige Informationen, die bei der Registrierung im Einwohnerregister berücksichtigt werden.

Zivilstands- und Personendatenänderungen werden laufend aktualisiert

Diese Informationen können neu direkt über das Personenstandsregister des Zivilstandsamtes abgefragt werden.

Die Zivilstands- und Personendatenänderungen werden laufend vom Zivilstandsamt aktualisiert, sodass die Daten automatisch auf dem neuesten Stand sind.

Es gilt zu beachten, dass in anderen Kantonen teilweise noch Heimatscheine hinterlegt werden müssen.

Das hat zur Folge, dass es bei einem Umzug in einen anderen Kanton erforderlich sein könnte, den Heimatschein vorzuweisen.

Heimatscheine können bei Zentralen Diensten abgeholt werden

Aus diesem Grund wird empfohlen, den Heimatschein sicher zu Hause aufzubewahren.

Die hinterlegten Heimatscheine können bei den Zentralen Diensten der Gemeinde Egnach persönlich abgeholt werden.

Dazu soll man einen amtlichen Ausweis mitbringen und die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung beachten.

Bei Fragen stehen die Einwohnerdienste der Gemeinde Egnach gerne zur Verfügung.

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