Wolfhalden: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Wie die Gemeinde Wolfhalden berichtet, können Bürger, die kein Formular für die Prämienverbilligung erhalten haben, dies bei der Gemeinde oder online beziehen.

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Personen, welche gemeinsam besteuert werden, haben einen gemeinsamen Anspruch auf Prämienverbilligung. Massgebend sind die familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022.
Die Steuerfaktoren aus 2020 bestimmen die Höhe der Prämienverbilligung für 2022
Massgebend für die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2022 sind die Steuerfaktoren aus dem Jahr 2020. Der Regierungsrat legt eine Richtprämie sowie einen Selbstbehalt des anrechenbaren Einkommens fest. Die Höhe der Prämienverbilligung entspricht der Differenz zwischen Richtprämie und Selbstbehalt.
Im Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung sind die Obergrenzen von massgebendem Einkommen (steuerbares Einkommen, korrigiert um bestimmte Faktoren) und steuerbarem Vermögen für einen Anspruch auf Prämienverbilligung festgehalten. Werden eine oder beide dieser Obergrenzen überschritten, so besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung.
Das Formular wird automatisch zugestellt
Mögliche Bezüger erhalten um den Jahreswechsel automatisch ein Antragsformular zugestellt. Personen, welche kein Formular erhalten haben, können dieses bei der Wohngemeinde (AHV-Zweigstelle) beziehen. Die Antragsformulare müssen bis spätestens 31. März 2022 bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts eingereicht werden. Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden, und ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung erlischt.
Allfällige Prämienverbilligungen werden direkt den zuständigen Krankenversicherern überwiesen. Diese nehmen eine Verrechnung mit dem Prämienkonto vor.