Wie die Gemeinde Walzenhausen bekannt macht, hätte die Anpassung des Verteilschlüssels Mindereinnahmen von rund 200'000 Franken für die Gemeinde zur Folge.
Gemeindehaus in Walzenhausen (AR).
Gemeindehaus in Walzenhausen (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Departement Finanzen des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat alle Gemeinden im Kanton eingeladen, zur geplanten Teilrevision des Steuergesetzes 2024 Stellung zu nehmen. Diese erfolgt in erster Linie zur Umsetzung von bundesrechtlichen Vorgaben, beinhaltet aber auch kantonale Anliegen.

Die drei wichtigsten kantonalen Anliegen sind die Erhöhung des Abzuges für Versicherungsprämien und Zinsen für Sparkapitalien, die Möglichkeit der gezielten Steuersatzerhöhung in gewissen internationalen Konstellationen sowie die Anpassung der Verteilung der Steuererträge der juristischen Personen zwischen Kanton und Gemeinden.

Letztere sieht eine Anpassung der Verteilung der Steuererträge der juristischen Personen, im konkreten Fall der Gewinnsteuererträge von heute 55 Prozent Gemeinde und 45 Prozent Kanton zu 40 Prozent Gemeinde und 60 Prozent Kanton vor.

Dies hätte Mindereinnahmen von rund 200'000 Franken für die Gemeinde Walzenhausen zur Folge, was in etwa 0,13 Steuereinheiten, gemessen am Steuerfuss für natürliche Personen, gleichzusetzen ist.

Kanton versucht Kosten abzuwälzen

Die vom Departement eingebrachte Begründung mit dem eidgenössischen Finanzausgleich betrachtet den Sachverhalt zu einseitig und isoliert. Solche Massnahmen dürfen nicht vom Gesamtkontext losgelöst eingebracht und behandelt werden.

Bereits seit einigen Jahren scheint sich der Kanton in verschiedenen Bereichen wie der Kinderbetreuung und der Volksschule aus der Kostenverantwortung zu ziehen beziehungsweise Kosten in diversen Bereichen auf die Gemeinden abzuwälzen. Der Gemeinderat von Walzenhausen lehnte die Anpassung des Verteilschlüssels in aller Deutlichkeit ab.

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