Drei Innerrhoder Stimmberechtigte haben beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Sie richtet sich gegen den Beschluss der Standeskommission (Regierung) vom 16. Februar, die Landsgemeinde wegen der Corona-Massnahmen abzusagen.
Appenzell Innerrhoder Landsgemeinde vom 29. April 2018 (Archivbild)
Appenzell Innerrhoder Landsgemeinde vom 29. April 2018 (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PATRICK HUERLIMANN
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Die Standeskommission habe von der Beschwerde Kenntnis genommen, heisst es in der Mitteilung der Ratskanzlei vom Mittwoch. Stimmrechtsbeschwerden hätten grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Deshalb würden die Vorbereitungen für die ausserordentlichen Urnenabstimmungen vom 9. und 16. Mai 2021 fortgesetzt, «soweit das Bundesgericht nicht später ausdrücklich etwas Anderes anordnet».

Die Standeskommission werde die Öffentlichkeit in dieser Sache wieder informieren, sobald dies das Verfahren zulasse, heisst es in der Mitteilung weiter.

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