Schlatt-Haslen

Schlatt-Haslen fordert kantonale Verantwortung

Schlatt-Haslen betont in der Vernehmlassung, dass der Kanton für Notfalltreffpunkte zuständig sein soll, damit Feuerwehren für Einsätze frei bleiben.

Der Dorfbrunnen der Gemeinde Schlatt im Zürcher Weinland.
Der Dorfbrunnen der Gemeinde Schlatt im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie der Bezirk Schlatt-Haslen mitteilt, hat sich der Bezirk detailliert zur Vernehmlassung des Kantons bezüglich der Notfalltreffpunkte geäussert.

Er vertritt, wie die anderen Bezirke ebenfalls, die Ansicht, dass die Notfallorganisation und die Notfalltreffpunkte in Katastrophenfällen oder bei Grossereignissen in die Verantwortung des Kantons respektive der Zivilschutzorganisation fallen.

Die Kräfte der Feuerwehren im Kanton müssen für Einsätze bei einem Katastrophenfall freigehalten werden und nicht für die Installation und den Betrieb der Notfalltreffpunkte verantwortlich sein.

Gegebenenfalls könnten lokale Kräfte im Bezirk punktuell für bestimmte Aufgaben beigezogen werden. Die Vernehmlassungsantworten aller Bezirke wurden von der Feuerschaugemeinde konsolidiert, eingereicht werden sie im Namen der Hauptleutekonferenz.

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