Ortsplanung Wolfhalden – Bevölkerung kann wieder mitwirken
Wie die Gemeinde Wolfhalden informiert, haben die Bewohner Wolfhaldens erneut Mitspracherecht in der Ortsplanung.

2013 hat das Schweizer Stimmvolk klar Ja gesagt zum neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz.
Sowohl der Kanton Appenzell Ausserrhoden wie auch die Gemeinde Wolfhalden haben die Vorlage deutlich angenommen.
Das Gesetz will die Zersiedelung bremsen und wertvolle Kultur- und Naturlandschaft erhalten.
Die Gemeinden sollen das Bevölkerungswachstum innerhalb der bestehenden Siedlung auffangen.
Wolfhalden entwickelt Wohn- und Arbeitsraum weiter
Für die Umsetzung des Gesetzes müssen alle Gemeinden in der Schweiz ihre Ortsplanung überarbeiten.
Mit der Ortsplanungsrevision zeigt die Gemeinde Wolfhalden auf, wo in den kommenden Jahren neuer Raum für das Wohnen und Arbeiten entstehen kann.
Damit legt sie den Grundstein für die räumliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 25 Jahren.
Die Nutzungsplanung wurde angepasst
Die Gemeinde hat den Zonenplan und das Baureglement (Nutzungsplanung) überarbeitet.
Im April 2023 hat der Gemeinderat die Nutzungsplanung zur Volksdiskussion und zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Die Nutzungsplanung soll demnächst genehmigt werden
Basis für die Nutzungsplanung ist der kommunale Richtplan. Dieser wurde bereits erlassen und beim Kanton zur Genehmigung eingereicht.
Die Gemeinde rechnet in den nächsten Wochen mit der Genehmigung durch den Regierungsrat.
Der Gemeinderichtplan, der Zonenplan und das Baureglement bilden zusammen die Grundlage für die bauliche Entwicklung der Gemeinde.
Die Bürger dürfen mitwirken
Die Bevölkerung hat bereits bei der Überarbeitung des Gemeinde-Richtplans mitgewirkt. Diese Möglichkeit besteht nun auch beim Zonenplan und dem Baureglement.
Im Rahmen einer Volksdiskussion können sich die Wolfhäldler zur Nutzungsplanung äussern.
Volksdiskussion startet
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, sich an einem Informationsanlass über den Zonenplan und das Baureglement informieren zu lassen.
An der Veranstaltung präsentiert die Gemeinde zusammen mit Fachleuten die wichtigsten Änderungen der Nutzungsplanung.
Ausserdem zeigen die Beteiligten die Möglichkeiten der Mitwirkung und das weitere Vorgehen auf.
Ein weiterer Bestandteil der Mitwirkung ist auch ein Nachtrag zum Gemeinderichtplan Fuss- und Wanderwege, die am Mittwoch, 21. Juni 2023, um 19 Uhr im Kronensaal stattfindet.
Betroffene Grundeigentümer werden gesondert informiert
Der Gemeinde ist es ein Anliegen, die Bevölkerung persönlich zu informieren.
Grundeigentümer, bei deren Grundstücken eine Änderung erfolgen soll, werden vor dem Anlass kontaktiert.
Dies betrifft insbesondere die Eigentümer von Grundstücksflächen, die für eine Um- oder Auszonung vorgesehen sind.