Ortsplanung in Wolhalden

    Gemeinde Wolfhalden
    Gemeinde Wolfhalden

    Appenzell,

    Im Anschluss an die Genehmigung durch den Gemeinderat wird der kommunale Richtplan zur Volksdiskussion freigegeben.

    Wolfhalden
    Wolfhalden AR - Keystone

    Mit der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes im Jahr 2013 durch das Schweizer Stimmvolk folgen weitreichende Änderungen in der Raumplanung. Der Startschuss für die Gemeinde Wolfhalden fiel mit der Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat im Herbst 2018.

    Die Entwicklung der Dörfer ist nach innen zu lenken, die Grösse der Bauzonen darf den voraussichtlichen Bedarf der kommenden 15 Jahre nicht übersteigen. Gemäss dem kantonalen Richtplan sind sieben Gemeinden davon betroffen, die Baulandreserven der Gemeinde Wolfhalden sind grösser als der langfristige Bedarf.

    Auf Anweisung des kantonalen Departements für Bau und Volkswirtschaft musste der Gemeinderat bis Ende 2018 mindestens 2 ha Bauland mit einer Planungszone belegen. In diesem Zusammenhang sind noch diverse Verfahren hängig.

    Wolfhalden ist eine der Auszonungsgemeinde

    In einem weiteren Schritt werden in sämtlichen Gemeinden die kommunalen Richt- und Zonenpläne überarbeitet. Die Gemeinde Wolfhalden als eine der Auszonungsgemeinde hat dafür ab 1.1.2019 fünf Jahre Zeit.

    Die vom Gemeinderat eingesetzte Ortsplanungskommission hat in den letzten zwei Jahren den Richtplan überarbeitet. Ein erster Entwurf wurde diesen Oktober im Rahmen von zwei Workshops dem eingesetzten Fachbeirat zur Stellungnahme vorgelegt.

    Dieser Fachbeirat besteht aus sieben Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde, welche die Bereiche Landwirtschaft, Landschaft- und Naturschutz, Familie, Architektur, Verkehrsplanung und Infrastruktur, industrielles Gewerbe sowie Kleingewerbe vertreten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die weitere Bearbeitung der Totalrevision des kommunalen Richtplanes ein.

    Im Anschluss an die Genehmigung durch den Gemeinderat wird der kommunale Richtplan zur Volksdiskussion freigegeben. In welcher Form diese stattfinden kann, wird zurzeit noch evaluiert. Geplant ist die Mitwirkung der Bevölkerung auf Frühling 2021. Die kantonale Vorprüfung erfolgt anschliessend.

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