Oberegg: Einwendungsverfahren Wasserversorgungsreglement
Wie die Gemeinde Oberegg berichtet, startete das Einwendungsverfahren des neuen Wasserversorgungsreglements am 5. Januar und endet am 25. Januar 2022.

Die Überarbeitung des bestehenden Reglements und der Tarifordnung der Wasserversorgung Oberegg (WVO) ist seit Längerem im Gange. Verschiedentlich wurde die Bevölkerung darüber informiert, letztmals umfassender anlässlich der Orientierungsversammlung des Bezirks Oberegg vom 3. November 2021.
Es wurde damals darauf hingewiesen, dass eine detaillierte Kommunikation zu Reglement und Tarifordnung für den Beginn 2022 geplant ist. Der Bezirksrat hat sich zwischenzeitlich entschieden, dies im Hinblick auf die grosse Wichtigkeit des Themas im Rahmen eines formellen Einwendungsverfahrens gemäss Bezirksreglement Artikel 16 anzugehen.
Das Einwendungsverfahren
Das Einwendungsverfahren startet am 5. Januar und endet am 25. Januar 2022 (Datum Poststempel oder Absendedatum E-Mail). Stellungnahmen oder Fragen sind in schriftlicher Form per Brief oder per E-Mail an die Bezirksverwaltung zu richten: Bezirksverwaltung Oberegg, Dorfstrasse 17, 9413 Oberegg.
Die Unterlagen zum Einwendungsverfahren erhalten Interessierte auch auf der Gemeinde-Webseite oder bei der Bezirkskanzlei Oberegg.