Wie die Gemeinde Wald AR mitteilt, liegt der Steuerertrag mit total 3,2 Millionen Franken rund 0,36 Millionen Franken über dem Budget.
Das Gemeindehaus in Wald (AR).
Das Gemeindehaus in Wald (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Anlässlich der Information zum Voranschlag 2023 wagte der Gemeinderat eine vorsichtig positive Prognose auf den Rechnungsabschluss 2022.

Die zu diesem Zeitpunkt noch weit hinter den Erwartungen liegenden Erträge aus den Sondersteuern sollten durch höhere Erträge aus den Steuern der natürlichen Personen kompensiert werden können und die Aufwandseite zeigte eine stabile Entwicklung.

Der nun vorliegende Abschluss 2022 übertrifft alle Erwartungen. Der Steuerertrag liegt mit total 3,2 Millionen Franken rund 0,36 Millionen Franken über dem Budget.

Der Aufwand liegt 0,2 Millionen Franken unter dem Budget.

Mittel der Gemeinde achtsam einsetzen

Die Jahresrechnung des Jahres 2022 zeigt einen Ertragsüberschuss von 433'086,84 Franken an Stelle von einem Aufwandüberschuss von 183'400 Franken.

Dieses Ergebnis ist, in Hinblick auf nicht einfacher werdende, unverändert labile Entwicklungen auch im finanziellen Bereich eine grosse Entlastung.

Alle Mitarbeiter und Gemeinderäte sehen sich in der Pflicht, die Mittel der Gemeinde achtsam einzusetzen.

Diese Haltung zeigt sich in der Konstant hohen Dienstleistungsqualität und nun auch in der Rechnung.

Steuern von natürlichen Personen liegen über langjährigen Mittel

Die Steuererträge entwickelten sich, auch wenn die Prognose bei den Sondersteuern nicht erreicht wurde, sehr positiv.

Besonders fällt auf, dass die Steuern von natürlichen Personen deutlich über dem langjährigen Mittel liegen.

In Zusammenarbeit mit dem Steueramt des Kantons ist geplant, die Situation zu analysieren um die Entwicklung für die kommenden Jahre besser abschätzen zu können.

Die Leistungen aus dem Finanzausgleich betrugen 442'900 Franken oder 16'900 Franken weniger als 2021.

Volumen bei den Investitionen wurde nicht erreicht

Das geplante Volumen bei den Investitionen konnte 2022 nicht erreicht werden.

Gewisse Projekte (Strasse und Wasserleitung Spitz) wurden auf zwei Jahre verteilt und andere konnten aufgrund sich verzögernde Planung und Absprachen nicht realisiert werden.

Dieses gute Ergebnis kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass künftige Investitionen weitgehend fremdfinanziert werden müssen und dies sich direkt auf den Nettoverschuldungsquotienten auswirken werden.

Erfolgsrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss ab

Die Rechnungslegung entspricht dem Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden, in Kraft seit 1. Januar 2014, aktuelle Version 1. Juni 2019.

Die Jahresrechnung kann bei der Gemeindekanzlei oder über die Webseite der Gemeinde bezogen werden.

Die Erfolgsrechnung schliesst bei einem Gesamtertrag (inklusive Ergebnis Spezialfinanzierungen und Fonds) von 6'177'360,68 Franken und einem Gesamtaufwand von 5'744'273,84 Franken mit einem Ertragsüberschuss von 433'086,84 Franken ab.

Der Erlös wird im Eigenkapital der Bilanz vorgetragen.

Bereich Investitionen führte zum negativen Cash Drain

Die Investitionsrechnung schliesst mit Ausgaben von 295'128,55 Franken ab.

Die Erläuterungen zu den Abweichungen können dem Abschnitt 5,5 der vollständigen Jahresrechnung entnommen werden.

Der Geldfluss aus operativer Tätigkeit zeigt einen Negativwert von 127'975,80 Franken und liquiditätswirksame Ausgaben im Bereich Investitionen führten zu einem negativen Cash Drain von 295'128,55 Franken.

Im Laufe des Jahres wurden die langfristigen Finanzverbindlichkeiten um 500'000 Franken erhöht, was im Endergebnis zu einem Finanzierungsüberschuss von 76'895,65 Franken führte.

Ergebnisse der Jahresrechnung 2022 wurden genehmigt

Den Aktiven von 2'789'203,03 Franken im Finanzvermögen sowie 3'218'241,07 Franken im Verwaltungsvermögen stehen Passiven von 3'118'033,54 Franken für Fremdkapital und 2'889'410,56 Franken Eigenkapital (inklusive Jahresgewinn über 433'086,84 Franken) gegenüber.

Der Eigenkapitalnachweis ist im Anhang ersichtlich.

Die genannten Ergebnisse der Jahresrechnung 2022 hat der Gemeinderat am 13. März 2023 genehmigt und unterstellt diese gemäss Artikel 7 Ziffer1 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Die Frist hierfür dauert vom Publikationsdatum 21. April 2023 an, 30 Tage.

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