Appenzell: Projekt für neues Verwaltungsgebäude ist gescheitert
Das geplante Verwaltungsgebäude an der Marktgasse in Appenzell beeinträchtigt laut Gutachten das Ortsbild schwer. Der Kanton zieht seine Rekurse zurück.

Die Landsgemeinde bewilligte am 28. April 2019 einen Rahmenkredit von 19,8 Millionen Franken für ein neues Verwaltungsgebäude. Dieses soll für mehrere Verwaltungsstellen und die Gerichte die angespannte räumliche Situation lösen. Das Baugesuch für das neue Verwaltungsgebäude wurde im Februar 2023 eingereicht. Die Standeskommission prüft zeitnah Optionen für das weitere Vorgehen.
Die Baukommission Inneres Land AI hiess im Februar 2025 drei von vier Einsprachen gegen das Vorhaben gut. Das Bau- und Umweltdepartement erhob dagegen Rekurs bei der Standeskommission.
Im Rahmen des hängigen Rekursverfahrens hatte die Standeskommission ein gemeinsames Gutachten bei der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeholt. Dieses Gutachten liegt nun vor. Die beiden eidgenössischen Kommissionen kommen zum Schluss, dass das geplante Bauvorhaben zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung führen würde.
Nach ihrer Beurteilung widerspricht das Vorhaben den Schutzzielen hinsichtlich der historischen Bausubstanz, der kleinteiligen Parzellen- und Gebäudestruktur, der ortstypischen Massstäblichkeit sowie der charakteristischen Übergangssituation zwischen Dorfkern und Ziel.
Rückzug der Rekurse
Das Bau- und Umweltdepartement zieht die Rekurse gegen die Einspracheentscheide der Baukommission Inneres Land AI aufgrund des klaren gutachterlichen Ergebnisses zurück. Die Rekursverfahren und damit auch das bisherige Projekt sind folglich beendet.
Prüfung der Handlungsoptionen und Umsetzung der Eventualplanung
Das Bau- und Umweltdepartement prüft in Bezug auf den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mögliche Optionen und wird diese der Standeskommission unterbreiten.
Damit sich die aktuelle Raumnot der Verwaltung des Kantons Appenzell I.Rh. nicht weiter verschärft, wird die bereits vor Eintreffen des Gutachtens im Rahmen einer Eventualplanung begonnene Lösungssuche vorangetrieben.










