Wie der Kanton Appenzell Innerrhoden berichtet, wünscht sich die Standeskommission noch Anpassungen am Vorschlag des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes.
Hauptgasse Appenzell (AR).
Hauptgasse Appenzell (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Bund will mit einer Revision des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) unter anderem den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen der Krankenversicherungen ändern.

Betroffen ist unter anderem die Rückvergütung von zu viel vereinnahmten Prämien.

Diese soll an die Kantone vorgenommen werden, wenn die Prämie der Versicherten vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt wurde.

Die Standeskommission begrüsst den Vorschlag.

Differenz über dem Deckungsteil soll direkt an die Versicherten zurückbezahlt werden

Sie ist allerdings der Auffassung, dass die Rückerstattung nicht nur bei vollständiger Deckung der Prämie durch Prämienverbilligungen an die Kantone vorgenommen werden sollte, sondern im Umfang der gewährten Prämienverbilligung auch bei einer teilweisen Deckung durch diese.

Nur die Differenz über dem Deckungsteil durch die Prämienverbilligung soll den Versicherten direkt durch die Versicherungen zurückbezahlt werden.

Weiter beantragt die Standeskommission, dass die Rückerstattung auch dann an den Kanton gehen soll, wenn die Prämie durch Ergänzungsleistungen gedeckt wurde.

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