Ein 23-jähriger Mann aus Schaffhausen muss sich heute vor Gericht verwantworten. Er fuhr betrunken nach Hause und sorgte für einen tödlichen Unfall.
Unfall in Ringsheim
Wegen eines Autounfalls musste die linke Spur der A5 nach Basel gesperrt werden. - Keystone
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Wegen einer tödlichen Heimfahrt vom Ausgang, muss sich heute Donnerstag ein 23-jähriger Schaffhauser vor dem Bezirksgericht Andelfingen verantworten. Er ist unter anderem wegen eventualvorsätzlicher Tötung angeklagt.

An einem Wochenende im November 2017 war der damals 19-jährige Schweizer in Zürich im Ausgang. Dabei becherte er offenbar kräftig. Gegen 5 Uhr morgens und mit einem Alkoholpegel von mindestens 1,14 Promille setzte er sich dann ans Steuer.

Fahrer rast über Rastplatz

Mit ihm im Auto sassen zwei Kolleginnen und ein Kollege. Auf der zunächst einspurig geführten A4 Richtung Schaffhausen fuhr er hinter einem Sattelschlepper mit Anhänger, der mit 80 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Das war dem jungen Mann aber zu langsam.

Da ein normales Überholen nicht möglich war, bog er bei einem Rastplatz mit seinem Fiat Bravo kurzerhand nach rechts ab. Er fuhr in hohem Tempo über den Platz und bog anschliessend gleich wieder nach links in die A4 ein, wo er hoffte, vor den Laster zu gelangen. Dies gelang aber nicht.

Autobahn
Der Angeklagte versuchte ein zu riskantes Manöver auf der Autobahn. (Symbolbild) - dpa

Bei der Einfahrt in die A4 geriet sein Kleinwagen laut Anklageschrift ins Schleudern. Er touchierte das Heck des Sattelschleppers, der genau in diesem Moment vor ihm vorbeifuhr, schlingerte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem korrekt entgegenkommenden Auto.

Ein Todesopfer und mehrere Verletzte

Der 23-jährige Lenker, die eine Mitfahrerin sowie der Lenker des entgegenkommenden Autos kamen mit mittelschweren Verletzungen davon. Der Kollege des Beschuldigten erlag jedoch wenige Tage nach dem Unfall seinen Verletzungen.

Die zweite Mitfahrerin wurde so schwer verletzt, dass laut Anklage bleibende Einschränkungen zurückblieben. Sie musste ihre Ausbildung zur Gesundheitsfachfrau abbrechen und einen anderen Beruf suchen. Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft fordert, gibt sie erst während des Prozesses bekannt. Das Urteil wird am 19. Juli eröffnet.

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