Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte in Diessenhofen vorgestellt
An der Informationsveranstaltung vom 27. Juni 2022 in der Rhyhalle in Diessenhofen wurde der Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte vorgestellt.

Die Stadtgemeinde Diessenhofen revidiert derzeit ihre Ortsplanung. Dazu gehören auch der Schutzplan der Natur - und Kulturobjekte sowie die Gewässerraumausscheidung am Rhein als Teilprojekte. Der Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte wurde am Montag, 27. Juni 2022, in der Rhyhalle vorgestellt.
Rund 430 persönliche Einladungen hat die Stadtverwaltung Diessenhofen an Grundeigentümer versandt, die im Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte aufgeführt sind. Rund 200 Personen sind der Einladung des Stadtrates gefolgt. In Diessenhofen gibt es seit 1985 ein Schutzinventar und für den Ortsteil Willisdorf seit dem Jahre 2003.
Gerade der Schutzplan der Stadt Diessenhofen war aber unvollständig. So war die grösste Altstadt im Kanton Thurgau und eine der ältesten Städte der Schweiz bis anhin kaum im Schutzplan verzeichnet. Die Gebäude waren erst im Hinweisinventar der Kantonalen Denkmalpflege aufgeführt und ihr Schutzstatus als «penden» gekennzeichnet.
Weil somit die alten Pläne nicht mehr zeitgemäss sind, wurden sie mit Neuaufnahmen und Streichungen angepasst. Im Naturinventar umfasst der Schutzplan 60 Objekte, von denen 19 neu aufgenommen wurden, 26 in der Klassifizierung unverändert blieben, 15 niedriger eingestuft und 11 gestrichen wurden.
Gute Lösungen konnten immer gefunden werden
Sieben Objekte wurden als erhaltenswert, 47 als wertvoll und sechs als besonders wertvoll klassifiziert. Zum Schutzplan der Naturobjekte kommen neu auch noch Bestimmungen zur Pflege hinzu. Bei den Kulturobjekten wurden fast alle Gebäude neu in den Schutzplan aufgenommen. Die meisten befinden sich in der Altstadt von Diessenhofen.
Wer im Inventar aufgeführt ist, hat für den Schutz und den Erhalt des Objekts zu sorgen. Dafür erhält er für den denkmalpflegerischen Mehraufwand aber bei Sanierungen auch Ausgleichszahlungen des Kantons (15 Prozent an die anrechenbaren Kosten) und der Stadtgemeinde (zusätzlich 10 Prozent an die anrechenbaren Kosten).
Stadtpräsident Markus Birk und Stadtschreiberin Sabrina Gohl konnten an der Veranstaltung bekräftigen, dass man ein sehr gutes Einvernehmen mit der Kantonalen Denkmalpflege hat. Soll ein unter Schutz gestelltes Gebäude saniert werden, wird die Kantonale Denkmalpflege zu Beginn des Prozesse einbezogen.
Es konnten immer sehr gute Lösungen gefunden werden, sodass die Massnahmen zum einen dem Gebäude dienten und zum anderen aber auch moderne Wohnformen für die Eigentümer möglich wurden.
Vernehmlassung vom 24. Juni bis 19. August 2022
Derzeit findet eine informelle Vernehmlassung der Unterlagen statt. Die Unterlagen können eingesehen werden. Fragen, Anliegen, Wünsche, Unstimmigkeiten und Rückmeldungen zu den Unterlagen können per Brief oder E-Mail zu Handen des Stadtrates eingereicht werden.
Sämtliche Eingaben werden überprüft und ausgewertet. Nach Auswertung der Rückmeldungen werden die Unterlagen erneut angepasst und schlussendlich öffentlich aufgelegt.
Betroffene Grundeigentümer haben während der öffentlichen Auflage die Möglichkeit, mittels einer Einsprache ein Rechtsmittel zu ergreifen. Schlussendlich steht dann auch ein Rekurs ans Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau zu. In Kraft treten soll der neue Sondernutzungsplan am 1. Januar 2023.










