Wie die Gemeinde Schlatt TG mitteilt, sind Holzheizkessel bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung abnahme- wie auch alle vier Jahre routinemässig messpflichtig.
Die Gemeindeverwaltung von Schlatt im Zürcher Weinland.
Die Gemeindeverwaltung von Schlatt im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Holzheizkessel bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung (FWL) sind seit Juni 2018 abnahme- wie auch alle vier Jahre routinemässig messpflichtig (Feuerungskontrolle).

Diese Heizungsgrösse entspricht dem Wärmebedarf eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mehrfamilienhauses.

Damit die Abgaswerte der Anlage der gesetzlichen Norm entsprechen, führt der Feuerungskontrolleur der Gemeinde Schlatt bei einer neuen Anlage eine Abnahmemessung durch.

Damit wird sichergestellt, dass die Anlage einwandfrei installiert ist und sauber läuft. Allfällige Mängel müssen nach einer Abnahmemessung durch die Installationsfirma behoben und bezahlt werden.

Regelmässige Kontrolle aller Anlagen

Die Routinemessung von Holzheizkesseln wird alle vier Jahre nach Installation bei allen Anlagen von Feuerungskontrolleuren durchgeführt.

Die Kosten werden vom Anlagenbetreiber getragen. Die Feuerungskontrolle entspricht nicht der Reinigung der Anlage, sondern dient der Abgaskontrolle.

Die Betreiber haben die Pflicht, die Abnahme- sowie die Routinemessung alle vier Jahre von dafür qualifizierten Feuerungskontrolleuren durchzuführen zu lassen.

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Schlatt (TG)