Niederwil ruft zur Einhaltung der Ruhezeiten auf

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    Zürcher Weinland,

    Wie die Gemeinde Niederwil mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, sich an die angegebenen Ruhezeiten zu halten, da es bereits vermehrt zu Beschwerden kam.

    Der Gemeinderat. - Symbolbild

    Die Gemeindeverwaltung erreichen wieder vermehrt Reklamationen betreffend Nichteinhalten der Ruhezeiten. Der Gemeinderat ruft deshalb nachfolgende Bestimmungen gemäss Polizeireglement in Erinnerung:

    In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend, ist während der Zeit von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr (samstags 18 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Bohren, Fräsen, Motorsägen, usw.) untersagt.

    Radio, TV und andere Musikgeräte

    In der Zeit von 22 bis 7 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: Das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien.

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