Marthalen führt die Erneuerungswahlen der Schulpflege durch

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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Marthalen mitteilt, ordnet der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 bis 2026 für die Mitglieder der Schulpflege an.

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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Die Durchführung der Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege Kreis Marthalen, für die Amtsdauer 2022 bis 2026 erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 und der Verordnung vom 27. Oktober 2004 bzw. in Anwendung von der Schulgemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Kreis Marthalen vom 24. September 2017.

Der Gemeinderat Marthalen als wahlleitende Behörde ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 bis 2026 für den Sonntag, 27. März 2022 an.

Wahlvorschläge können bos Mitte November 2021 eingereicht werden

Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in den Gemeinden Benken, Marthalen, Rheinau und Trüllikon unterzeichnet sein müssen, sind an den Gemeinderat Marthalen, innert 40 Tagen, d.h. bis spätestens 17. November 2021, einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei den Gemeindeverwaltungen Benken, Marthalen, Rheinau und Trüllikon bezogen werden.

Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Ad- resse (Ort, Strasse, Hausnummer), an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Auf den Wahlvorschlägen ist für jede vorgeschlagene Person Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort anzugeben. Zudem kann Rufname, Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat und die Parteizugehörigkeit angegeben werden.

Vorschläge können geändert oder zurückgezogen werden

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Beweismittel sind, soweit möglich, beizulegen.

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