Wie die Gemeinde Schlatt TG informiert, gilt ab 1. April bis zum 1. Juli 2023 zum Schutz der Waldtiere eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern.
Die Gemeindeverwaltung von Schlatt im Zürcher Weinland.
Die Gemeindeverwaltung von Schlatt im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden genehmigt und wird sie per 1. Mai 2023 in Kraft setzen.

Laut dem vom Grossen Rat verabschiedeten Hundegesetz müssen Hunde vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden.

Weiterhin gilt die Leinenpflicht für Hunde in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen.

Leinenpflicht schützt Wildtiere vor Hunden

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, welches zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.

Verantwortungsvolle Hundehalter halten sich daran.

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