In Oberstammheim findet die Erneuerungswahl des Notars statt
In Oberstammheim wurde der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Notars für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 13. Februar 2022, angesetzt.

Wie die Gemeinde Oberstammheim informiert, hat der Gemeinderat Stammheim als Kreiswahlvorsteherschaft den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des Notars auf Sonntag, 13. Februar 2022, festgesetzt. Es sind bis spätestens 20. Oktober 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Stammheim, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim einzureichen.
Formulare dazu können bei der Gemeindeverwaltung oder über die Internetseite der Gemeinde Stammheim bezogen werden. Wählbar sind Personen, die das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichtes besitzen. Die vorgeschlagene Person muss auf dem Wahlvorschlag mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden.
Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Notariatskreis Stammheim unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Das Wahlverfahren
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wird als Notar nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der erste Wahlvorschlag mit dem definitiven Wahlvorschlag überein, erklärt die wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person als gewählt (Stille Wahl). Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 13. Februar 2022 eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.
Rekurs erheben ist möglich
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Andelfingen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.