In Feuerthalen wurde die Abfallverordnung 2022 vom Kanton genehmigt
Wie die Gemeinde Feuerthalen mitteilt, wurde die neue Abfallverordnung 2022 der Gemeinde durch das AWEL des Kantons Zürich am 3. Februar 2023 genehmigt.

Am 18. November 2022 genehmigte die Gemeindeversammlung die neue Abfallverordnung der Gemeinde Feuerthalen.
Mit Verfügung vom 3. Februar 2023 hat nun das AWEL die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung genehmigt.
Gegen die Entscheide kann Rekurs erhoben werden
Die genehmigte Verordnung, der Beschluss der Gemeindeversammlung sowie die Genehmigungsverfügung des AWEL liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei Feuerthalen zur Einsicht auf.
Gegen diese Entscheide kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.