Im Februar 2022 finden in Rheinau Abstimmungen statt

In der Gemeinde Rheinau wird am 13. Februar 2022 nur über eidgenössische Abstimmungen entschieden, die kantonale Volksabstimmung wird nicht durchgeführt.

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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Am 13. Februar 2022 findet in der Gemeinde Rheinau keine kantonale Volksabstimmung statt. Dies hat der Regierungsrat beschlossen, weil derzeit keine abstimmungsreife Vorlage ansteht.

Auf eidgenössischer Ebene kommen gemäss Beschluss des Bundesrates vom 13. Oktober 2021 vier Vorlagen vors Volk:  Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt».

Über die Vorlagen drei und vier wird zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt

Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung, Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung»; Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, StG; Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien.

Die Vorlagen drei und vier kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.

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