Wie die Gemeinde Feuerthalen berichtet, sind aus Sicherheitsgründen Bäume und Sträucher im Strassengebiet auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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In das Strassengebiet hineinragende Bäume und Sträucher beeinträchtigen in Kurven und bei Einmündungen die Sicht und sind verkehrsgefährdend. Entlang von öffentlichen und privaten Strassen, Plätzen, Rad- und Fusswegen, sowie allen gesetzlich erforderlichen Zugängen (zum Beispiel für die Feuerwehr, Kehrichtfahrzeug, Notfallfahrzeuge und so weiter) sind die Pflanzen ständig auf die Grenze zurückzuschneiden.

Der freibleibende Lichtraum über Strassen hat 4,5 Meter und bei Wegen 2,5 Meter zu betragen. Dies gilt auch entlang von Trottoirs. In den Übersichtsbereichen von Kurven, Ein- und Ausfahrten müssen die Pflanzen auf 80 Zentimeter Höhe zurückgeschnitten werden.

Zudem müssen Strassenbezeichnungen, Signalisationen und Hausnummern gut lesbar sein. Ausserdem sind auch Hydranten und Strassenlaternen freizuschneiden. Die Verkehrsteilnehmer sind den Grundeigentümern dankbar, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse, im Lichtraum und in Übersichtsbereichen eingehalten werden. So kann das Unfallrisiko reduziert werden.

Werden die Mindestmasse bis zum 11. Juli 2022 nicht eingehalten, ist das Bauamt der Gemeinde Feuerthalen verpflichtet, die säumigen Grundeigentümer zu mahnen oder allenfalls den Pflanzenrückschnitt auf Kosten der Grundeigentümer zu veranlassen.

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