Wie die Gemeinde Dachsen informiert, dürfen aktuell keine Schiffe im signalisierten Stillliegeverbot anlegen. Die Badi Dachsen sucht nach Alternativen.
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Dachsen.
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Dachsen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde Dachsen wurde durch die Kantonspolizei Zürich per E-Mail über folgende Rechtslage informiert: «Gemäss der aktuell geltenden Regelung darf kein Schiff im signalisierten Stillliegeverbot anlegen.

Dementsprechend ist das Stillliegen an der betroffenen Stelle auch für die Ernst Mändli AG, sowohl für die Rundfahrtschiffe als auch das Badiboot, verboten.

Widerhandlungen gegen das Verbot müssen ausnahmslos verzeigt werden (Offizialdelikt; Verzeigung an Statthalteramt).»

Die Rechtslage wurde durch juristische Fachpersonen der Kantonspolizei Zürich geprüft.

Es wird nach anderweitigen Optionen gesucht

Der Gemeinderat bedauert das Resultat der Prüfung sehr, muss dieses aber leider akzeptieren und durchsetzen.

Der Gemeinderat Dachsen wird das Thema «Stillliegeverbot Badi Dachsen» an der nächsten Gemeinderatssitzung besprechen und das weitere Vorgehen festlegen.

Dabei werden auch alternative Lösungen diskutiert.

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