Henggart

Das Vereinsreglement der Gemeinde Henggart wird genehmigt

Nau.ch Lokal
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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Henggart angibt, wurde in der Sitzung vom 27. März 2024 das Vereinsreglement genehmigt, welches am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Blick auf die Gemeinde Henggart im Zürcher Weinland.
Blick auf die Gemeinde Henggart im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2024 beschlossen: Das Vereinsreglement der Gemeinde Henggart wird genehmigt und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Vereinsreglement der Gemeinde Henggart liegt während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Gleichzeitig ist es auf der Webseite der Gemeinde Henggart aufgeschaltet.

Rekursmöglichkeit bei Beschluss

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Stand ist der 14. Juni 2024), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

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