Wie die Gemeinde Basadingen-Schlattingen berichtet, muss sie aufgrund fehlenden Durchleitungsrechts für Abwasser ihre Planung neu anapassen.
Die Gemeindeverwaltung Basadingen-Schlattingen im Zürcher Weinland.
Die Gemeindeverwaltung Basadingen-Schlattingen im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Basadingen-Schlattingen berichtet, musste sie beim Hochwasserschutzprojekt Chrüzweg erfahren, dass nicht immer alles so läuft, wie man es sich gewünscht hat.

Schon die Ausarbeitung des Vorprojektes dauerte wesentlich länger, als man gerechnet hatte. Das Führen der notwendigen Gespräche wurde durch die Corona-Zeit zusätzlich erschwert.

Schlussendlich ist aber die gewählte Variante für die Ableitung des Oberfächenwassers beim Chrüzweg vom Kanton sehr positiv bewertet worden.

Vorhaben scheitert an der Genehmigung des offenen Ableitungsgrabens

Die geplante Version mit einem teilweise offenen Ableitungsgraben mit kaskadenartigen Retentionsmulden und einem dementsprechend hohen Retentionsvolumen ist bei allen Fachleuten gut angekommen.

Der Gemeinde sind Subventionen im Bereich von 60 Prozent zugesichert worden.

Leider scheitert das Projekt am fehlenden Durchleitungsrecht.

Dieses ist der Gemeinde für die geplante Version mit einem offenen Ableitungsgraben verweigert worden.

Wegen Rohrneuverlegung höhere Kosten und nötige Kreditanpassung

Momentan wird die Planung überarbeitet. Das Einlaufbauwerk beim Chrüzweg wird nicht verändert. Die Ableitung muss jetzt durch eine erdverlegte Röhre erfolgen.

Für das Oberfächenwasser, welches von der Buchbergstrasse zugeleitet werden soll, muss ein eigenes Einlaufbauwerk geschaffen werden.

Auf der gemeindeeigenen Parzelle bei den beiden Gemeindeschuppen an der Klostergasse könnte das benötigte Retentionsvolumen geschaffen werden.

Da die Baukosten steigen werden, muss wohl auch der bereits gesprochene Kredit angepasst werden.

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