Wie die Gemeinde Rüthi mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Die Kanalstrasse mit Kanal in der Gemeinde Rüthi (SG).
Die Kanalstrasse mit Kanal in der Gemeinde Rüthi (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Damit die Strassen für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlich bleiben, bittet die Gemeinde Eigentümer, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.

Der regelmässige Schnitt von überragenden und sichtbehindernden Ästen und Sträucher am Strassenrand erlaubt Fussgängern, Autofahrern und Velofahrern, die Strasse gut zu überblicken und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Auch pflegt der jährliche Rückschnitt Bäume und Hecken und schützt vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer können bei Schäden oder Unfällen durch Sichtbehinderungen durch Pflanzen verantwortlich gemacht werden.

Schaden soll vermeidet werden

Ebenso dürfen Nachbarn überragende Äste und eindringende Wurzeln kappen, wenn sie ihr Eigentum schädigen und auf ihren Einwand hin nicht binnen nützlicher Frist gestutzt werden.

Für Lebhänge, Zierbäume und Sträucher bis 1,8 Meter Höhe gilt einen gesetzlichen Strassenabstand von 60 Zentimeter. Ebenso sind die Sichtwinkel zu beachten.

Sämtliche Informationen zu vorgeschriebenen Abständen und dem Rückschnitt von Pflanzen zeigen die Merkblätter «Strassenabstand für Bäume und Sträucher» sowie «Grenzabstand von Einfriedungen und Anpflanzungen» auf der Gemeindewebseite von Rüthi.

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