Wie die Gemeinde Oberriet berichtet, liegen die Planunterlagen vom Montag, 21. Februar 2022 bis zum Dienstag, 22. März 2022 zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Gemeindeverwaltung Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Artikel 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen: Teilstrassenplan «Sternengasse», Oberriet inklusive Perimeter (Kostenverteiler).

Zusammen mit dem oben erwähnten Teilstrassenplan wird folgendes Baugesuch gemäss Artikel 138ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) koordiniert und während derselben Frist öffentlich aufgelegt: Baugesuch der atm3 ag Immobilien, Abbruch bestehendes Gebäude / Neubau Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Nummer 1391, Staatsstrasse in Oberriet.

Der Teilstrassenplan inklusive Perimeter und das Baugesuch, alle Projekt- und Planunterlagenunterlagen sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Montag, 21. Februar 2022 bis zum Dienstag, 22. März 2022, im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Stock, Büro Nummer 23, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gegen den oben erwähnten Teilstrassenplan, den Kostenverteiler, das Baugesuch und den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Weitere Informationen zur öffentlichen Auflage sind auf der Webseite der Gemeinde Oberriet zu finden.

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