Pilzkontrolle im Rheintal startet wieder
Von August bis Oktober 2026 können Pilzfunde in Altstätten kontrolliert werden. Das Angebot steht auch Sammlern aus Oberriet offen.

Wie die Gemeinde Oberriet mitteilt, können von August bis Oktober heimische Pilzenthusiasten ihre Funde wieder in der Kleinviehhalle in Altstätten kontrollieren lassen. Die Pilzkontrollstelle ist ein gemeinsames Angebot der sechs Gemeinden im Oberen Rheintal.
Zwischen Ästen, Moos und Laub recken sie wieder ihre Köpfe heraus: braune, weisse, kleine und grosse Pilze. Im Rheintal gibt's zwischen 500 und 1000 verschiedene Arten, wovon gut 100 essbar sind. Damit am Ende nur das Gute in der Pfanne landet, bieten die Stadt Altstätten und die Gemeinden Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein und Rüthi eine gemeinsame Pilzkontrolle an.
Sammler können ihre Pilze jeweils am Dienstag, Freitag und Sonntag von 18 bis 19 Uhr in der Kleinviehhalle (Sauhalle) in Altstätten prüfen lassen. Für die Pilzkontrolle sind Karin Frehner, Joy von Kameke und Heidi Moser verantwortlich. In dringenden Fällen sind sie auch ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.
Tipps fürs Pilze sammeln
Pilze findet man fast überall – im Wald, auf Wiesen, in Gärten und sogar am Strassenrand. Etwa 40 Prozent wachsen in Symbiose mit einem Baum und finden sich daher oft an deren Füssen.
Gesammelt werden darf täglich, allerdings gilt eine Beschränkung von zwei Kilogramm pro Person und Tag. Für die Kontrolle sollten die Pilze sorgfältig mitsamt der ganzen Stielbasis entnommen werden. Meist reichen ein bis zwei Exemplare pro Sorte aus.
Pilzsammel-Beschränkungen
Das Sammeln von Pilzen ist an allen Wochentagen erlaubt. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt zwei Kilogramm von allen Pilzarten sammeln.
Das organisierte (beziehungsweise gewerbsmässige) Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten. Ebenfalls untersagt ist das mutwillige Zerstören sowie das Ausgraben des Pilzkörpers im Boden, der Gebrauch von Hacken, Rechen und anderen Geräten.
Polizeiorgane, Pilzkontrolleur, Forstbeamt, Wildhüter, Jagd-, Fischerei- und Pflanzenschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen. Die Aufsichtsorgane haben sich bei begründetem Verdacht der Widerhandlung gegen die Pilzschutzbestimmungen von verdächtigen Personen den Inhalt von Sammelbehältnissen, wie Rucksäcken und Taschen, vorzeigen zu lassen; deren Personalien feststellen zu lassen; Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherzustellen.
Übertretungen der Beschränkungsvorschriften werden nach Art. 25 der Naturschutzverordnung (sGS 671.1, abgekürzt NSV) geahndet.






