Wie die Gemeinde Altstätten meldet, werden Eigentümer an Strassen und Wegen gebeten, Hecken und Sträucher für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu kürzen.
Die Gemeinde Altstätten (SG).
Die Gemeinde Altstätten (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der regelmässige Schnitt von Bäumen und Stauden entlang der Strassen erlaubt Fussgängern, Autofahrern und Velofahrern, die Strasse gut zu überblicken und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Darüber hinaus pflegt der jährliche Rückschnitt Sträucher und Bäume und schützt vor rechtlichen Problemen.

Grundeigentümer können bei Schäden oder Unfällen durch sichtbehindernde Pflanzen verantwortlich gemacht werden.

Auch haben Nachbarn das Recht, überhängende Äste und eindringende Wurzeln zu kappen, sofern sie das Eigentum schädigen und auf Einwand hin nicht innert kürzlicher Zeit gestutzt werden.

Vorgeschriebene Abstände

Für Hecken, Zierbäume und Sträucher bis zu einer Höhe von 1,8 Meter gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von 60 Zentimetern zur Strasse.

Ebenso sind die Sichtwinkel zu beachten.

Sämtliche Informationen zu vorgeschriebenen Abständen und dem Rückschnitt von Pflanzen zeigt das Merkblatt «Abstände, Strassen, Mauern und Pflanzen – Merkblatt» auf der Webseite der Gemeinde.

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